Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer

(§§ 16 Abs. 1 und 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Bei Fahrlehrern mit befristeter Fahrlehrerlaubnis darf die Ausbildung ausschließlich von entsprechend befähigten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden. Der Ausbildungsfahrlehrer unterstützt und beaufsichtigt hierbei die Durchführung des theoretischen sowie praktischen Unterrichts.

 

In unserem 5-tägigen Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer vermitteln wir Ihnen die hierfür notwendigen Inhalte.

Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer

  • Preis: 675,00 €
  • Unterrichtszeiten: Mo-Fr 7:30 - 14:30 Uhr

Voraussetzung

Wer Fahrlehreranwärter ausbilden möchte (Ausbildungsfahrlehrer) bedarf einer entsprechenden Erlaubnis (Ausbildungsfahlehrerlaubnis).

 

Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein, damit der Antrag auf die Ausbildungsfahrerlaubnis erteilt werden kann: 

 

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE seit mindesten drei Jahren
  • Teilnahme an einem 5-tägigen Einweisungsseminar zum Ausbildungsfahrlehrer

Dauer

  • 5 Tage (40 Unterrichtsstunden)

Ansprechpartner

Helmuth Eidam

Leiter Fahrlehrer-Fachschule

Telefon: 040 25450-153

h.eidam[at]svg-hamburg.de

 

Birgitt Hagemeister

Büro und Organisation

Telefon: 040 25450-164

b.hagemeister[at]svg-hamburg.de

 

Vanessa Valverde-Teschner

Telefon: 040 25450-183

v.valverde-teschner[at]svg-hamburg.de