
Themen
In unserem Fahrschulbetriebswirtschafts-Seminar vermitteln wir Ihnen praxisorientiert essenzielle Grundsätze in den Themengebieten:
- Steuerrecht und Steuergesetze
- Buchhaltung
- Wettbewerbsrechte und Wettbewerbsgesetze
- Finanzprognosen
- Kalkulation
Nach § 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG ist ein Fahrlehrer nur dann berechtigt eine Fahrschule zu führen, wenn ein Weiterbildungslehrgang im Bereich Fahrschulbetriebswirtschaft mit mindestens 70 Unterrichtsstunden besucht und absolviert wurde.
Für die erfolgreiche Führung einer Fahrschule sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse unerlässlich.
Nächster Termin
11.09.2023
- Preis: auf Anfrage
- Unterrichtszeiten: Mo-Fr 7:30 - 14:30 Uhr