Fahrschulbetriebswirtschaft (BWL) § 18 Abs. 1 1 Nr. 5 FahrlG

Themen

In unserem Fahrschulbetriebswirtschafts-Seminar vermitteln wir Ihnen praxisorientiert essenzielle Grundsätze in den Themengebieten:

 

  • Steuerrecht und Steuergesetze
  • Buchhaltung
  • Wettbewerbsrechte und Wettbewerbsgesetze
  • Finanzprognosen  
  • Kalkulation

Nach § 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG ist ein Fahrlehrer nur dann berechtigt eine Fahrschule zu führen, wenn ein Weiterbildungslehrgang im Bereich Fahrschulbetriebswirtschaft mit mindestens 70 Unterrichtsstunden besucht und absolviert wurde.

 

Für die erfolgreiche Führung einer Fahrschule sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse unerlässlich.

 

 

Nächster Termin

  • Termin und Preis: Auf Anfrage
  • Unterrichtszeiten: Mo-Fr 7:30 - 14:30 Uhr

 

 

Leiter Fahrlehrerfachschule

Helmuth Eidam

Telefon: 040 25450-153

h.eidam[at]svg-hamburg.de

 

Birgitt Hagemeister

Büro und Organisation

Telefon: 040 25450-164

b.hagemeister[at]svg-hamburg.de

 

Vanessa Valverde-Teschner

Telefon: 040 25450-183

v.valverde-teschner[at]svg-hamburg.de